Kontraindikationen / Gegenanzeigen dieser Therapie müssen von den Dorn-Therapeuten vor einer Behandlung sicher abgeklärt werden. Hier ist natürlich eine medizinische fundierte Ausbildung von Nöten, um in der Praxis seriös Patienten zu behandeln. Bei unklarer Situation und Ursachen von Beschwerden werden die Therapeuten zu weiteren bildgebenden und apparativen Untersuchungen zu Fachmenschen verweisen.
Vereinfacht folgt hier eine Aufzählung von Zuständen und Beschwerden, die ohne Differenzierung nicht behandelt werden:
– Menschen mit Schmerzen nach einem Unfall müssen erst wegen einem eventuell vorhandenen Knochenbruch geröntgt werden.
– Entzündete Gelenke dürfen nicht direkt behandelt werden. Die 5 Zeichen einer Entzündung bestehen aus der Summe von Rötung, Schwellung, Hitze, Schmerz und eingeschränkte Bewegungsfähigkeit. Hier ist eine Behandlung der anderen Gelenke sinnvoll, um die Selbstheilungskräfte des Menschen zu stärken und den Heilungsprozeß zu unterstützen indem die Immunabwehr in eine Ausgeglichenheit gebracht wird.
– Muskuläre Ausfälle (Schwächen wie z.B. den Fuß hinterher ziehen beim Gehen) und sensible Ausfälle (z.B. ein Arm ist taub) müssen erst neurologisch abgeklärt werden, vor allem wenn die Probleme symmetrisch auftreten.
– Die Menschen müssen zum Therapeuten selbständig gehen und sich aufrichten können.
– Bei stark geschädigten Bandscheiben mit den entsprechenden Symptomen (Muskelfunktionsausfall, unwillkürlicher Abgang von Harn oder Stuhlgang) darf nicht behandelt werden, weil dies ein hoch akuter Zustand ist und in einer Klinik operiert werden muß. Genau dieses Stadium soll nicht entstehen und deswegen vorher prophylaktisch behandelt werden.
– Noch nicht verheilte Wunden von Operationen, Unfällen etc. an Gelenken und Wirbelsäule und Knochenbrüche müssen erst einmal heilen, bevor dort behandelt wird.